05. Mai 2015
Campus Gesundheit
Betrifft: Bericht der Bau- und Raumplanungskommission zum Ratschlag Campus Gesundheit / Geschäftsnr. 14.0993.03
Anliegen
Wir bitten Sie, geschätzte Grossrätinnen und Grossräte, dem Antrag der Bau- und Raumplanungskommission zu folgen und dem Grossratsbeschluss betreffend „Festsetzung eines Bebauungsplanes im Bereich Petersgraben, Spitalstrasse, Schanzenstrasse, Klingelbergstrasse und Hebelstrasse (Areal Universitätsspital) und Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 107 vom 23. Oktober 1969“ anlässlich der Sitzung des Grossen Rates vom 20. Mai 2015 zuzustimmen.
Argumentation
Der beantragte neue Bebauungsplan wird dem USB ermöglichen, auf dem Areal die für einen zukunftsweisenden Spitalbetrieb notwendigen Neubauten zu realisieren. Nach der Erneuerung des Klinikums 1, der Gynäkologie sowie Sanierung und Neubau des Operationstraktes Ost, ist die nun anstehende Erneuerung des Klinikums 2 ein weiteres wichtiges Element, um einen modernen Spitalbetrieb aufrecht erhalten zu können.
Die flexible Nutzungsmöglichkeit des neuen Gebäudes wird Angebotsanpassungen z.B. aufgrund von neuen Behandlungsmöglichkeiten oder einer sich ändernden Spitalversorgung in der Region ermöglichen.
Aus Versorgungs- und Betriebswirtschaftlicher Sicht erweist sich die Weiterentwicklung des USB am bestehenden Standort als sinnvoll. Ein Teilwegzug an einen anderen Ort, würde grosse ökonomische und ökologische Nachteile mit sich bringen und wäre in naher Zukunft nicht verwirklichbar.
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan lässt sich die exzellente Gesundheitsversorgung der Basler Bevölkerung mit der universitären Lehre und Forschung auf dem bestehenden Areal verbinden. Der angestrebte „Campus Gesundheit“ entsteht in nächster Nähe zur medizinischen Fakultät und in direkter Nachbarschaft zum „Life Sciences Campus“ der Universität auf dem Schällenmätteli. Mit dieser Arealentwicklung erhält Basel nebst den privaten Campussen von Roche und Novartis einen weiteren bedeutenden Campus der öffentlichen Forschung und Entwicklung. Dieses Ziel definierten die Handelskammer beider Basel und die beiden Basler Regierungen bereits in der gemeinsamen Life-Sciences-Strategie 2008. Die Handelskammer beider Basel unterstützt deshalb den vorliegenden Grossratsbeschluss.
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